Die migosens GmbH ist Ihr Partner in Datenschutzfragen. Nach der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 01.09.2009 (BT-Drs. 16/12011 mit den Änderungen der BT-Drs. 16/13657) sind viele Datenschutzbeauftragte verunsichert, welche Prüfaufgaben sie nun gegenüber ihren Auftragsdienstleistern wahrnehmen müssen.
Hier hilft die migosens schnell und einfach weiter:
- Durch zertifizierte Datenschutzauditoren und
- langjähriger Erfahrung in Datenschutzberatungen in zahlreichen Unternehmen
- übernehmen wir in Ihrem Namen die Prüfpflichten aus § 11 Abs. 2 BDSG.
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Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
BT-Drs. 16/12011 mit den Änderungen der BT-Drs. 16/13657