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Checkliste für § 11 Abs. 2 BDSG-Audits

November 7th, 2009

Die migosens GmbH, Spezialist für Datenschutzaudits gem. § 11 II BDSG, stellt Ihren Quick-Check-Prüfkatalog online zur Verfügung. Selbstverständlich berät die migosens Sie gerne bei der Anwendung und Durchführung eigener Inhouse-Audits und unterstützen Sie auf Wunsch auch gerne personell bei der Durchführung.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder direkt über unser Kontaktformular an uns.

BDSG-11 Audit

September 26th, 2009

Externes Audit beim Datenverarbeiter im Auftrag
Die migosens GmbH hat auf die Novellierung des BDSG und die steigende Anzahl an Anfragen in diesem Bereich reagiert und ein spezielles BDSG11-Prüfpaket erstellt.
Unternehmen können somit die Überprüfung ihrer Outsourcing-Dienstleister veranlassen, der Datenschutzbeauftragte wird nicht nicht noch zusätzlich belastet.
Erfahren Sie mehr unter
http://www.bdsg11.de

Konsolidierte Fassung des neuen BDSG

Juli 15th, 2009

Die GDD, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit in Bonn, hat die drei Gesetzesnovellierungen (ja, in der Tat drei!) in einem Dokument zusammengefasst und farblich die Änderungen hervorgehoben. Damit ist das Dokument ein wichtiges Instrument für jeden Datenschutzbeauftragten, um sich einen fundierten Überblick der im Unternehmen zu erwartenden Änderungen zu machen.

Unternehmen, die wir datenschutzrechtlich betreuen bzw. wir als externer Datenschutzbeauftragter bestellt sind, erhalten von uns in Kürze eine individuelle Nachricht, welche neuen Anforderungen es für sie gibt oder ob Sie von den Änderungen nicht betroffen sind.

Teilerfolg Eilantrag Vorratsdaten- speicherung

März 19th, 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag auf einstweilige Aussetzung der neue nParagraphen 113a, b TKG nur begrenzt stattgegeben. Nach der Pressemeldung des BVerfG wird die grundsätzliche Pflicht zur Datenspeicherung über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht ausgesetzt. Nach Abwägung des Gerichts ist aber eine Einschränkung der Beauskunftung dieser Daten sehr wohl notwendig, bis die Entscheidung im Hauptverfahren getroffen wurde.

Nach dieser Entscheidung dürfen ermittelnde Behörden nur noch im Falle von schweren Straftaten im Sinne des § 110a StPO die Daten abfragen. Urheberrechtsverletzungen fallen nicht darunter, auf die Provider dürfte also eine unmittelbare Arbeitsentlastung zukommen.

Insgesamt ist die Entscheidung als salomonisch einzustufen und genügt den Strafverfolgungsbehörden genauso wie den Bedenken der Datenschützer. Grundsätzlich wäre eine Aussetzung der Datenspeicherung sicherlich begrüßenswert gewesen, den Darlegungen des Gerichts durch die Einschränkung des Zugriffs dem entgegenzukommen kann aber durchaus gefolgt werden.

Weitere Infos:

GENNION wird migosens

März 1st, 2008

Es ist soweit, nach langen Vorbereitungen wurde aus GENNION nun migosens, alles andere bleibt.

Seit Ende Februar ist aus der GENNION GmbH die migosens GmbH geworden. Für unsere Kunden und Partner ändert sich dadurch nichts, da alles andere bleibt wie es ist. Daher bitten wir alle unsere Geschäftsfreunde, Partner und Kunden, uns künftig nur noch mit folgender Bezeichung anzuschreiben:

migosens GmbH
Dessauer Str. 60

45472 Mülheim a. d. Ruhr