BDSG §11-Prüfungen

Externe BDSG-§11-Audits

Mit der BT-Drs. 16/12011 mit den Änderungen der BT-Drs. 16/13657 sind wichtige Änderungen für Unternehmen gekommen, die Teile ihrer Datenverarbeitung ausgelagert haben (Outsourcing). In vielen Fällen handelt es dabei um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Ab dem 01.09.2009 sind Unternehmen und ihre Datenschutzbeauftragten nun noch stärker in der Pflicht, ihre externen Datenverarbeiter zu auditieren. Eine Überprüfung muss bei neu begründeten Auftragsdatenverarbeitungsverhältnissen bereits vor Aufnahme der Datenverarbeitung durchgeführt werden und bei allen laufenden Verarbeitungen im Auftrag außerdem regelmäßig.

Diese Arbeit ist bei größerer Anzahl von Auftragsdatenverarbeitungen im Unternehmen neben dem Tagesgeschäft eines Datenschutzbeauftragten zeitlich nicht zu leisten. Daher bietet die migosens GmbH schnelle und unkomplizierte Abhilfe:

Wir überprüfen Ihre vertragliche Grundlage, erteilte Weisungen und die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Für Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisse durchschnittlichen Umfangs und Komplexität benötigen wir 3 Arbeitstage

    Erster Tag

  • Vertragsprüfung - sind alle Anforderungen an den Vertrag erfüllt und handelt es sich tatsächlich um eine Auftragsdatenverarbeitung
  • Dokumentenprüfung - wurden Weisungen schriftlich gegeben
  • Dokumentierte Abgrenzung - Auftragsdatenverarbeitung vs. Funktionsübertragung
  • Terminplanung mit den Auftragnehmern
  • Zweiter Tag

  • Prüfung vor Ort beim Auftragnehmer - Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der Einhaltung der Weisungen
  • Dritter Tag

  • Erstellung Abschlussbericht
  • Vorstellung der Empfehlungen zur Verbesserungsvorschläge

Auf Wunsch präsentieren wir die Ergebnisse persönlich: Ihnen, der Geschäftsführung und/oder der Fachabteilung!

Diese Vorgehensweise hat sich für unsere Kunden in der Vergangenheit bewährt und ist damit zu einem einfachen und beliebten Beauftragungsmodell geworden. Statt teuere Unternehmensberatungen mit langwierigen Audits zu beautragen, erhalten Sie von uns in kurzer und kostengünstiger Zeit die gleiche Qualität.

Die migosens GmbH setzt für diese Tätigkeiten ausschließlich langjährig erfahrene Datenschutzbeauftragte und zertifizierte Datenschutzauditoren (TÜVCert) ein. Dadurch erhalten Sie nicht nur Rechtssicherheit hinsichtlich Ihrer Auftragsdatenverarbeitungen und vermeiden Bußgelder (§ 43 Abs. 1 Nr. 2b BDSG), sondern Sie bekommen auch eine unabhängige Einschätzung der Situation und können ggfs. direkten Handlungsbedarf identifzieren.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne und unverbindlich hinsichtlich Ihrer konkreten Situation und welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Name*

Firma*

Funktion

Rufnummer
.

E-Mail*

Anzahl unserer Datenverarbeitungen im Auftrag gem. § 11 BDSG:
Bitte senden Sie mir für folgende Dienstleistungen mir ein Angebot zu:
 Bestandsaufnahme und Risikobewertung
 Erstellung eines internen Auditplans
 Durchführung der Audits gem. § 11 BDSG

 Bitte rufen Sie mich am an.

 Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit mir.

Ihre Mitteilung


Stichworte für diese Seite:
Datenschutz, BDSG §11, Datenschutzaudit, BDSG11, Datenschutzauditor TÜVCert, Datenschutzbeauftragter, Datenschutzberatung, Berlin, Mülheim, Hamburg, München, Frankfurt, Koblenz, Montabauer, Darmstatt, Köln, Duisburg, Essen, Bundesdatenschutzgesetz, Novellierung BDSG, Telekommunikation, Handel, IT-Audit, Auftragsdatenverarbeitung
Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.