Externe BDSG-§11-Audits
Mit der BT-Drs. 16/12011 mit den Änderungen der BT-Drs. 16/13657 sind wichtige Änderungen für Unternehmen gekommen, die Teile ihrer Datenverarbeitung ausgelagert haben (Outsourcing). In vielen Fällen handelt es dabei um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Ab dem 01.09.2009 sind Unternehmen und ihre Datenschutzbeauftragten nun noch stärker in der Pflicht, ihre externen Datenverarbeiter zu auditieren. Eine Überprüfung muss bei neu begründeten Auftragsdatenverarbeitungsverhältnissen bereits vor Aufnahme der Datenverarbeitung durchgeführt werden und bei allen laufenden Verarbeitungen im Auftrag außerdem regelmäßig.
Diese Arbeit ist bei größerer Anzahl von Auftragsdatenverarbeitungen im Unternehmen neben dem Tagesgeschäft eines Datenschutzbeauftragten zeitlich nicht zu leisten. Daher bietet die migosens GmbH schnelle und unkomplizierte Abhilfe:
Wir überprüfen Ihre vertragliche Grundlage, erteilte Weisungen und die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Für Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisse durchschnittlichen Umfangs und Komplexität benötigen wir 3 Arbeitstage
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Erster Tag
- Vertragsprüfung - sind alle Anforderungen an den Vertrag erfüllt und handelt es sich tatsächlich um eine Auftragsdatenverarbeitung
- Dokumentenprüfung - wurden Weisungen schriftlich gegeben
- Dokumentierte Abgrenzung - Auftragsdatenverarbeitung vs. Funktionsübertragung
- Terminplanung mit den Auftragnehmern
- Prüfung vor Ort beim Auftragnehmer - Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der Einhaltung der Weisungen
- Erstellung Abschlussbericht
- Vorstellung der Empfehlungen zur Verbesserungsvorschläge
Zweiter Tag
Dritter Tag
Auf Wunsch präsentieren wir die Ergebnisse persönlich: Ihnen, der Geschäftsführung und/oder der Fachabteilung!
Diese Vorgehensweise hat sich für unsere Kunden in der Vergangenheit bewährt und ist damit zu einem einfachen und beliebten Beauftragungsmodell geworden. Statt teuere Unternehmensberatungen mit langwierigen Audits zu beautragen, erhalten Sie von uns in kurzer und kostengünstiger Zeit die gleiche Qualität.
Die migosens GmbH setzt für diese Tätigkeiten ausschließlich langjährig erfahrene Datenschutzbeauftragte und zertifizierte Datenschutzauditoren (TÜVCert) ein. Dadurch erhalten Sie nicht nur Rechtssicherheit hinsichtlich Ihrer Auftragsdatenverarbeitungen und vermeiden Bußgelder (§ 43 Abs. 1 Nr. 2b BDSG), sondern Sie bekommen auch eine unabhängige Einschätzung der Situation und können ggfs. direkten Handlungsbedarf identifzieren.
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Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.