Datenschutzberatung

Datenschutz/Datenschutzbeauftragter

1. Ihre möglichen Ausgangssituationen

  • Ihr Unternehmen wurde von der Aufsichtsbehörde für Datenschutz angehalten, in diesem Bereich tätig zu werden
  • Sie haben die Notwendigkeit von Datenschutz in Ihrem Unternehmen erkannt, wissen aber nicht so recht, wo Sie es anpacken sollen
  • Sie haben die Notwendigkeit von Datenschutz in Ihrem Unternehmen erkannt, benötigen aber keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB)
  • Sie haben sich mit Datenschutz beschäftigt, kommen aber bei bestimmten Fragestellungen nicht weiter
  • Sie benötigen eine betrieblichen Datenschutzbeauftragten, möchten dafür aber keinen Mitarbeiter belasten
  • Sie haben einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der externe Unterstützung benötigt (z.B. bei Konfliktlösungen, Bewältigung zeitlicher Engpässe oder bei der Mitarbeiterschulung)

2. Wie wir Ihnen helfen können

  • Analyse des aktuellen Zustandes des Datenschutzes in Ihrem Hause
  • Durchführung aller gesetzlich geforderten Dokumentationen und Bewertungen
  • Erstellung von Massnahmenkatalogen mit verhältnismässiger Priorisierung
  • Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Begleitung und Beratung Ihres internen Datenschutzbeauftragten
  • Beratung bei einzelnen Fragestellungen
  • Konfliktmanagement

3. Vorteile Datenschutz allgemein

  • Sie erfüllen die gesetzlichen Forderungen und erlangen damit Rechtssicherheit und reduzieren natürlich die Gefahr von Bußgeldern
  • Gleichzeitig erhalten Sie eine Übersicht über Ihre IT-Sicherheit
  • Sie können gegenüber Ihren Mitbewerben Vorteile ausbauen durch den offenen Umgang mit dem Thema Datenschutz
    Ihre Mitarbeiter erlangen mehr Sicherheit beim Umgang mit Daten

4. Vorteile externer Datenschutzbeauftragter

  • Datenschutzrechtlich sind Sie unabhängig von der Mitarbeiterfluktuation
  • Sie sparen Schulungskosten/Weiterbildungskosten und Mitarbeiterausfälle durch die Tätigkeit als interner DSB (Schulungskosten i.d.R. ab 2.000 € p.a. plus 2 bis 5 Arbeitsstunden pro Woche)
  • Sie vermeiden Interessenskonflikte durch Personalunion
  • Neben hochwertigen, fachlichen Wissen bekommen Sie auch praktische Erfahrung und einen praktikablen Datenschutz

4. Wen betrifft es

  • Alle privaten Unternehmen (bDSB erst ab 10 Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten)
  • Arbeitgeber
  • IT-Security (z.B. Leiter/Manager)
  • Geschäftsführung (persönlich haftend)
  • Mitarbeiter
  • Ihre Kunden
  • öffentliche Stellen (Behörden, Ämter, kommunale Gesellschaften)

6. Was ist zu tun

Wenn Sie bisher datenschutzrechtlich noch nicht in Ihrem Unternehmen tätig waren, sollten Sie auf keinen Fall mehr warten. In vielen Bereichen ist aktiver Datenschutz heute Pflicht (BASEL 2, ISO-Zertifizierung, BSDG, Telekommunikation, private Unternehmen)
Wenn Sie unsicher sind, ob migosens der richtige Partner für Sie ist: Rufen Sie uns einfach an. Wir sprechen darüber

Datenschutzberatung • Allgemeiner Datenschutz

“Datenschutz kostet viel Geld und bringt meinem Unternehmen nichts als Umstände!” Diese und ähnliche Aussagen trifft man häufig in Unternehmen, die den Bereich Datenschutz in Ihrem Unternehmen noch gar nicht oder vielleicht von der falschen Seite aus angegangen sind. Doch ist diese Aussage grundlegend falsch. Die Umsetzung des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist nicht mit der Schulung eines Mitarbeiters und der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten getan. Vielmehr sollten Sie die Gelegenheit nutzen und dem Unternehmen mittels Datenschutz mehrere Vorteile verschaffen. Hier die drei Wichtigsten Vorteile:

  • Sie erlangen Rechtssicherheit und minimieren die rechtlichen Risiken
  • Sie erreichen Vorteile durch Imagegewinn bei (potentiellen) Kunden
  • Sie bekommen gleichzeitig eine Einschätzung der IT-Sicherheit

Externer Datenschutzbeauftragter

Arbeiten im Unternehmen mehr als 9 Personen mit personenbezogenen Daten (das können z.B. sein Telefonnummern, E-Mailadressen, Postadresse, Geburtsdatum, Kontodaten usw.), ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser kann, auch bei Firmen die gem. § 203 StGB einer Schweigepflicht unterliegen, eine externe Person sein, oder alternativ auch ein Mitarbeiter aus den eigenen Reihen. Der Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten liegt vor allem darin, dass Ihre Mitarbeiter nicht das Tagesgeschäft vernachlässigen müssen, um ihrer Pflicht nachzugehen (man rechnet 10-20% der Arbeitszeit in klein- und mittelständischen Unternehmen). Weitere Vorteile des “Externen” sind

  • Sie sparen die kompletten Schulungskosten (bei seriösen Anbietern ab 1500 € jährlich)
  • Sie vermeiden Interessenskonflikten, die die Bestellung eines Mitarbeiters unwirksam machen könnten
  • Sie erhalten seriösen Datenschutz, der Ihrem Unternehmen einen Mehrwert schafft

Zertifizierung

Im Rahmen einiger Qualitätszertifizierungen ist auch der Datenschutz relevant. Aber auch gegenüber Kunden, Lieferanten und Banken (siehe BASELII) ist ein Datenschutz-Gütesiegel ein echter Mehrwert.

Telekommunikation und Datenschutz

Telekommunikationsfirmen haben es heute besonders schwer: Neben dem Datenschutz wollen auch die Telekommunikationsgesetze (TKG, TDDSG, TDG) beachtet werden, ausserdem gehören Anfragen von Ermittlungsbehörden und richterliche Beschlüsse auf der Tagesordnung. Nicht selten geraten die eigenen Mitarbeiter dadurch in die Schusslinie der Anwälte und Behörden. Geben Sie Ihren Mitarbeitern die Gewissheit, sich an eine qualifizierte und fachkundige Person wenden zu können. Die migosens GmbH hat sich auf den Telekommunikationsdatenschutz spezialisiert und berät Sie gerne. Neben NRW bedienen wir Kunden in ganz Deutschland. Fragen Sie uns und nehmen Sie unser Angebot der kostenlosen Anfahrt für Regionen

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